FAQ zum wirtschaftlichen Eigentum

Veröffentlicht am 10. Okt. 2024Aktualisiert am 17. Feb. 2025Lesezeit: 2 Min.2

Wer gilt als wirtschaftlicher Eigentümer meiner Institution?

Ein wirtschaftlicher Eigentümer bezieht sich auf die natürliche(n) Person(en), die letztendlich Eigentümer Ihres Instituts ist oder eine tatsächliche Kontrolle über Ihr Institut ausübt. Das Wort „letztlich“ ist wichtig, da in einigen Fällen eine Person, die indirekt mit einer Institution verbunden ist, durch eine Kette von Eigentum oder Kontrolle immer noch als deren wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden kann. So kann beispielsweise der Eigentümer der Muttergesellschaft eines Instituts als wirtschaftlicher Eigentümer des Instituts angesehen werden, abhängig von der Organisationsstruktur zwischen dem Institut und seiner Muttergesellschaft.

Warum muss OKX die Eigentumsstruktur meiner Institution kennen?

Im Rahmen unserer Know Your Business (KYB)-Verpflichtungen verlangen die Aufsichtsbehörden in den Ländern, in denen wir tätig sind, dass wir Informationen über die Eigentümerstruktur Ihres Instituts, einschließlich zwischengeschalteter Eigentümer, sammeln und die natürliche(n) Person(en) identifizieren, die Ihr Institut letztendlich besitzt und/oder kontrolliert.

Welche Arten von Dokumenten sind akzeptabel, um die Eigentümerstruktur meines Instituts nachzuweisen?

Die Dokumente zur Eigentümerstruktur sollten die Eigentümerstruktur zusammen mit den vollständigen Namen und dem prozentualen Eigentum jedes Eigentümers, einschließlich aller zwischengeschalteten Eigentümer, klar ausweisen.

Was sind Zwischeneigentümer?

Zwischeneigentümer sind Entitäten, die einen erheblichen Anteil an der Eigentümerstruktur Ihres Instituts zwischen dem Institut selbst und dem wirtschaftlichen Eigentümer (UBO) halten.

Im folgenden Organigramm finden Sie ein Beispiel dafür, wie Sie die Eigentumsverhältnisse über zwischengeschaltete Stellen erfassen können.

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